Solarboote
Course des 3 Lacs Morat -
Neuchâtel - Bienne
Dreiseen-Rennen Murten - Neuenburg - Biel
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Dreiseenrennen
Rennreglement
1. Allgemeines
- 1.1. Zielsetzung
- Das Solarbootrennen will die Verwendung von mit Solarenergie
betriebenen Booten, den Bau von Prototypen und die Zusammenkunft
der Solarbootbenützer fördern.
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- 1.2. Organisation
- Das Rennen wird durch die Gruppe Neuenburg der Schweizerischen
Vereinigung für Sonnenergie organisiert, mit einem
eigenständigen Rennausschuss, im weiteren aufgeführt als
" Komitee ".
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- 1.3. Kategorien
- Die Boote werden in drei Kategorien eingeteilt :
- Kategorie 1
: Leichtboote mit max. 2 Plätzen, für ruhige
Gewässer (Kanus)
- Kategorie 2 :
Vergnügungsboote mit 3 oder mehr Plätzen und gutem
Komfort
- Kategorie 3 : Rennboote, die
leistungsorientiert (für Geschwindigkeit, lange Distanzen
u.a.) gebaut worden sind.
2. Technische Daten (Bau)
- 2.1. Komponenten der Solarboote
- Die Boote haben die photovoltaische Technologie zu verwenden.
Ist eine andere Energieart vorgesehen, so ist die Teilnahme einer
Zustimmung durch das Komitee unterworfen.
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- 2.2. Solarmodule
- Die Solarmodule müsen fest auf dem Boot verankert sein;
sie können so orientiert werden, dass die Windkraft genutzt
wird.
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- 2.3. Batterie
- Die Batterie muss in einem Behälter fest montiert werden,
damit keine Flüssigkeiten (Elektrolyten oder andere
gefährliche Flüssigkeiten) ausfliessen können.
Für Gel-Batterien mit festem Elektrolyt ist kein
Behälter nötig.
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- 2.4. Elektrische Anlage
- Der Strom soll mittels eines Handschalters zwischen Batterie
und Motor unterbrochen werden können. Er ist durch eine
Sicherung oder einem Unterbrecher mit einer dem Querschnitt der
Kabel entsprechenden maximalen Amperezahl zu begrenzen. Die
Konstruktion soll so konzipiert werden, dass die Mannschaft auf
keinen Fall mit Teilen, die unter gefährdender Spannung
stehen, in Berührung kommen kann. Der Konstrukteur
übernimmt die ganze Verantwortung fürt die Sicherheit
seines Bootes.
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- 2.5. Sicherheit
- Das im Navigationsausweis angegebene Gesamtgewicht (inkl.
Pilot und Passagiere) darf nicht überschritten werden. Die
Boote müssen unüberschwemmbar sein. Ihre Konstruktion
muss so kräftig sein, dass sie bei schlechtem Wetter Stand
hält.
- Jedes Boot muss mit dem nach geltendem Recht vorgesehenen
Sicherheitszubehör ausgrüstet sein, nämlich mit :
- 1 Rettungsweste (Verdrängung von mindestens 8 kg)
für jede an Bord befindliche Person.
- 1 Schöpfer oder Eimer.
- 1 Ruder oder Paddel.
- 1 Notflagge.
- 1 Standlicht.
- 1 Horn oder Mundpfeife.
- Die Boote müssen entsprechend den Vorschriften im
Herkunftsland gebaut sein.
-
- 2.6. Startnummer
- Auf jeder Seite des Bootes mus eine Minimalfläche von 30
x 30 cm, unter einem Winkel von 45° sichtbar, freigehalten
werden, auf der die Startnummern angebracht werden können.
3. Technische Daten (Rennen)
- 3.1. Kategorie
- Die Teilnehmer wählen selber die Kategorie, in der sie
rennen wollen. Das Komitee kann die Einteilung abändern, wenn
sie ihm unangebracht erscheint oder wenn weniger als drei Boote in
der Kategorie eingeteilt sind.
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- 3.2. Nachladen oder Austauschen der
Batterien
- Beim Starten dürfen die Batterie voll geladen sein.
Während des Rennens sowie auf den Halteplätzen ist das
Nachladen der Batterien nur mit Hilfe der Solarmodule des Bootes
erlaubt. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung wird der Teilnehmer
disqualifiziert.
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- 3.3. Distanzen und Zeiten
- Spätestens am Briefing vor jedem Teilrennen gibt das
Komitee die Route sowie die zeitliche Grenze für die Ankunft
am Ziel bekannt. Die exakte Bestimmung der abgefahrenen Distanz
ist jedem Teilnehmer überlassen.
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- 3.4. Rangliste
- Für jedes Rennen erfolgt die Klassierung auf Grund der
Summe der in jeder Etappe erhaltenen Punkte, wobei pro Etappe die
folgenden Punkte zugeteilt werden :
- Erster : 0 Punkte
- Zweiter : 1,6 Punkte
- Dritter : 2,9 Punkte
- Vierter u.a. : Anzahl Punkte entsprechen dem Rang.
- Wenn ein Boot disqualifiziert wird, aufgibt oder bei einer
Etappe nicht startet, erhält es so viele Punkte wie die
Anzahl der in seiner Kategorie angemeldeten Boote. In allen
Fällen wird es nach den Booten klassiert, die alle Etappen in
der vorgeschriebenen Zeit abschliessen konnten.
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- 3.5. Strafen, Disqualifikationen und
Ausschluss
- Teilnehmer, welche die Weisungen des Komitees, das Reglement
und die Entscheide der Organisatoren sowie die allgemeinen
Vorschriften über die Schiff-Fahrt nicht beachten,
müssen mit Sanktionen rechnen wie Verwarnung, Strafe,
Disqualifikation oder Ausschluss aus dem Rennen. Insbesondere
gilt:
- - Das Aufladen der Batterie mit anderen Mitteln als mit den
Solarmodulen des Bootes, oder das Auswechseln der Batterie
führt zu einer Rückstellung in der Gesamtrangliste bis
hinter dem letzten korrekt gefahrenen Teilnehmer.
- - Das Schleppen, die Anwendung der Muskelkraft und die
Anwendung einer anderen Energie als die der Solarmodule (Ausnahme
: siehe 2.2.) hat eine Disqualifikation zur Folge (ausser in
Notfällen).
4. Rechtliche Aspekte
- 4.1. Führerausweis
- Der Bootsführer sollte wo nötig im Besitze eines
Führerausweises für seine Bootskategorie sein und diesen
auf Verlangen vorweisen. Sofern dies das Gesetz verlangt, muss er
ebenfalls einen Haftpflichtversicherungsnachweis erbringen.
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- 4.2. Allgemeines und anwendbares Recht
- Im Vordergrund des Rennens steht die Sicherheit aller direkt
oder indirekt Beteiligten sowie der Zuschauer, usw., und
insbesondere die Sicherheit auf dem See.
- Zusätzlich müssen die Vorschriften über die
Schiff-Fahrt auf Gewässern, sowie die am Rennort geltenden
Regelungen beachtet werden.
- Es gilt das lokale Recht mit Gerichtsstand am Ort des Rennens.
- Für alle Ereignisse und Entscheide des Komitees vor,
während oder nach dem Rennen ist der straf-, zivil- und
verwaltungsrechtliche Weg ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Strafverfügungen.
- Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer mit
seinem Team, die Richtlinien, die Teilnahmebedingungen und das
Reglement zu befolgen sowie die Entscheide des Komitees als
definitiv und unanfechtbar anzunehmen. Der Weg über ein
ordentliches Zivilgericht, um ein besseres Ergebnis im Rennen zu
erreichen, führt zum Ausschluss des Konkurrenten und seines
Teams.
- Bei Beanstandungen ist die französische Fassung dieses
Reglements massgebend.
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- 4.3. Verantwortlichkeit
- Die Teilnehmer und ihre Besatzung sind jederzeit
verantwortlich für Schaden, die sie an Drittpersonen
verursachen können. Dasselbe gilt für Schäden, die
durch ihr Material verursacht werden.
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- 4.4. Anmeldung
- Die Anmeldung zum Rennen schliesst die vollständige
Anerkennung des vorliegenden Reglements ein.
Dieses Reglement wurde am 13. Januar 1999 durch das
Komitee stillschweigend verabschiedet.
Für das Komitee : P.-R. Beljean.
pierre.beljean@solarboats.net
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