Solarboote

Course des 3 Lacs Morat - Neuchâtel - Bienne

Dreiseen-Rennen Murten - Neuenburg - Biel

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Rennreglement

 

1. Allgemeines

 

1.1. Zielsetzung
Das Solarbootrennen will die Verwendung von mit Solarenergie betriebenen Booten, den Bau von Prototypen und die Zusammenkunft der Solarbootbenützer fördern.
 
1.2. Organisation
Das Rennen wird durch die Gruppe Neuenburg der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenergie organisiert, mit einem eigenständigen Rennausschuss, im weiteren aufgeführt als " Komitee ".
 
1.3. Kategorien
Die Boote werden in drei Kategorien eingeteilt :
  • Kategorie 1 : Leichtboote mit max. 2 Plätzen, für ruhige Gewässer (Kanus)
  • Kategorie 2 : Vergnügungsboote mit 3 oder mehr Plätzen und gutem Komfort
  • Kategorie 3 : Rennboote, die leistungsorientiert (für Geschwindigkeit, lange Distanzen u.a.) gebaut worden sind.

 

2. Technische Daten (Bau)

 

2.1. Komponenten der Solarboote
Die Boote haben die photovoltaische Technologie zu verwenden. Ist eine andere Energieart vorgesehen, so ist die Teilnahme einer Zustimmung durch das Komitee unterworfen.
 
2.2. Solarmodule
Die Solarmodule müsen fest auf dem Boot verankert sein; sie können so orientiert werden, dass die Windkraft genutzt wird.
 
2.3. Batterie
Die Batterie muss in einem Behälter fest montiert werden, damit keine Flüssigkeiten (Elektrolyten oder andere gefährliche Flüssigkeiten) ausfliessen können. Für Gel-Batterien mit festem Elektrolyt ist kein Behälter nötig.
 
2.4. Elektrische Anlage
Der Strom soll mittels eines Handschalters zwischen Batterie und Motor unterbrochen werden können. Er ist durch eine Sicherung oder einem Unterbrecher mit einer dem Querschnitt der Kabel entsprechenden maximalen Amperezahl zu begrenzen. Die Konstruktion soll so konzipiert werden, dass die Mannschaft auf keinen Fall mit Teilen, die unter gefährdender Spannung stehen, in Berührung kommen kann. Der Konstrukteur übernimmt die ganze Verantwortung fürt die Sicherheit seines Bootes.
 
2.5. Sicherheit
Das im Navigationsausweis angegebene Gesamtgewicht (inkl. Pilot und Passagiere) darf nicht überschritten werden. Die Boote müssen unüberschwemmbar sein. Ihre Konstruktion muss so kräftig sein, dass sie bei schlechtem Wetter Stand hält.
Jedes Boot muss mit dem nach geltendem Recht vorgesehenen Sicherheitszubehör ausgrüstet sein, nämlich mit :
  • 1 Rettungsweste (Verdrängung von mindestens 8 kg) für jede an Bord befindliche Person.
  • 1 Schöpfer oder Eimer.
  • 1 Ruder oder Paddel.
  • 1 Notflagge.
  • 1 Standlicht.
  • 1 Horn oder Mundpfeife.
Die Boote müssen entsprechend den Vorschriften im Herkunftsland gebaut sein.
 
2.6. Startnummer
Auf jeder Seite des Bootes mus eine Minimalfläche von 30 x 30 cm, unter einem Winkel von 45° sichtbar, freigehalten werden, auf der die Startnummern angebracht werden können.

 

3. Technische Daten (Rennen)

 

3.1. Kategorie
Die Teilnehmer wählen selber die Kategorie, in der sie rennen wollen. Das Komitee kann die Einteilung abändern, wenn sie ihm unangebracht erscheint oder wenn weniger als drei Boote in der Kategorie eingeteilt sind.
 
3.2. Nachladen oder Austauschen der Batterien
Beim Starten dürfen die Batterie voll geladen sein. Während des Rennens sowie auf den Halteplätzen ist das Nachladen der Batterien nur mit Hilfe der Solarmodule des Bootes erlaubt. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung wird der Teilnehmer disqualifiziert.
 
3.3. Distanzen und Zeiten
Spätestens am Briefing vor jedem Teilrennen gibt das Komitee die Route sowie die zeitliche Grenze für die Ankunft am Ziel bekannt. Die exakte Bestimmung der abgefahrenen Distanz ist jedem Teilnehmer überlassen.
 
3.4. Rangliste
Für jedes Rennen erfolgt die Klassierung auf Grund der Summe der in jeder Etappe erhaltenen Punkte, wobei pro Etappe die folgenden Punkte zugeteilt werden :

- Erster : 0 Punkte

- Zweiter : 1,6 Punkte

- Dritter : 2,9 Punkte

- Vierter u.a. : Anzahl Punkte entsprechen dem Rang.

 

Wenn ein Boot disqualifiziert wird, aufgibt oder bei einer Etappe nicht startet, erhält es so viele Punkte wie die Anzahl der in seiner Kategorie angemeldeten Boote. In allen Fällen wird es nach den Booten klassiert, die alle Etappen in der vorgeschriebenen Zeit abschliessen konnten.
 
3.5. Strafen, Disqualifikationen und Ausschluss
Teilnehmer, welche die Weisungen des Komitees, das Reglement und die Entscheide der Organisatoren sowie die allgemeinen Vorschriften über die Schiff-Fahrt nicht beachten, müssen mit Sanktionen rechnen wie Verwarnung, Strafe, Disqualifikation oder Ausschluss aus dem Rennen. Insbesondere gilt:
- Das Aufladen der Batterie mit anderen Mitteln als mit den Solarmodulen des Bootes, oder das Auswechseln der Batterie führt zu einer Rückstellung in der Gesamtrangliste bis hinter dem letzten korrekt gefahrenen Teilnehmer.
- Das Schleppen, die Anwendung der Muskelkraft und die Anwendung einer anderen Energie als die der Solarmodule (Ausnahme : siehe 2.2.) hat eine Disqualifikation zur Folge (ausser in Notfällen).

 

4. Rechtliche Aspekte

 

4.1. Führerausweis
Der Bootsführer sollte wo nötig im Besitze eines Führerausweises für seine Bootskategorie sein und diesen auf Verlangen vorweisen. Sofern dies das Gesetz verlangt, muss er ebenfalls einen Haftpflichtversicherungsnachweis erbringen.
 
4.2. Allgemeines und anwendbares Recht
Im Vordergrund des Rennens steht die Sicherheit aller direkt oder indirekt Beteiligten sowie der Zuschauer, usw., und insbesondere die Sicherheit auf dem See.
Zusätzlich müssen die Vorschriften über die Schiff-Fahrt auf Gewässern, sowie die am Rennort geltenden Regelungen beachtet werden.
Es gilt das lokale Recht mit Gerichtsstand am Ort des Rennens.
Für alle Ereignisse und Entscheide des Komitees vor, während oder nach dem Rennen ist der straf-, zivil- und verwaltungsrechtliche Weg ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Strafverfügungen.
Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer mit seinem Team, die Richtlinien, die Teilnahmebedingungen und das Reglement zu befolgen sowie die Entscheide des Komitees als definitiv und unanfechtbar anzunehmen. Der Weg über ein ordentliches Zivilgericht, um ein besseres Ergebnis im Rennen zu erreichen, führt zum Ausschluss des Konkurrenten und seines Teams.
Bei Beanstandungen ist die französische Fassung dieses Reglements massgebend.
 
4.3. Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer und ihre Besatzung sind jederzeit verantwortlich für Schaden, die sie an Drittpersonen verursachen können. Dasselbe gilt für Schäden, die durch ihr Material verursacht werden.
 
4.4. Anmeldung
Die Anmeldung zum Rennen schliesst die vollständige Anerkennung des vorliegenden Reglements ein.

 

Dieses Reglement wurde am 13. Januar 1999 durch das Komitee stillschweigend verabschiedet.

 

Für das Komitee : P.-R. Beljean.

pierre.beljean@solarboats.net

 

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